Der Ring muss teuer sein, sonst zählt das Versprechen nicht
Ein Verlobungsring muss wehtun, sonst zählt er nichts. Genau dieses Prinzip hat KI bei den Eingaben an unsere Behörden gerade zerlegt.
Was ein Verlobungsring mit einer überforderten Verwaltung zu tun hat, schauen wir uns jetzt an. Ich gebe zu, das klingt auf den ersten Blick seltsam, aber gleich kommt des Rätsels Lösung, Watson. Was man vielleicht kennt: Ein Verlobungsring soll zwei bis drei Monatslöhne kosten. Die Geschichte dahinter ist interessant.
Dafür reisen wir ins Jahr 1938. Im September flog Harry Oppenheimer, Sohn des De-Beers-Gründers, von Johannesburg nach New York und traf dort den Chef der Werbeagentur N. W. Ayer, wie Edward Jay Epstein die Geschichte 1982 rekonstruiert hat. Die Aufgabe: das Interesse an etwas wecken, das eigentlich kein Mensch benötigte. Aus dieser Kampagne stammt auch die berühmte Aussage, ein Diamant sei für immer, getextet 1947 von Frances Gerety. Die Wirkung war gewaltig: In den USA trug 1940 etwa jede zehnte Braut einen Diamantring, 1980 waren es rund achtzig Prozent.
Auch die Faustregel für den Kaufpreis stieg nach und nach. Anfangs reichte ein Monatslohn. In den Achtzigerjahren fragte die Werbung dann, wie man zwei Monatslöhne für immer halten könne. Die drei Monatslöhne, die man heute oft hört, kamen erst später dazu.
Ein Versprechen, das nichts kostet, ist nichts wert
Der Ring wirkt nicht, weil er schön ist. Er wirkt, weil er wehtut. Wer drei Monatslöhne für einen Stein ausgibt, zeigt seine Absicht ohne Worte. Fachleute nennen das ein teures Signal. Es funktioniert nur so lange, wie es den Absender wirklich etwas kostet.
Das ist keine reine Theorie. Die Rechtsökonomin Margaret Brinig zeigte 1990 den Grund dafür. In den USA wurden Diamantringe genau dann beliebt, als die Klage wegen eines gebrochenen Eheversprechens abgeschafft wurde. Vorher konnte man jemanden verklagen, der die Hochzeit platzen liess. Danach nicht mehr, und ab da war der teure Ring die Sicherheit.
Fremdgehen geht zwar trotzdem, aber einen zweiten teuren Ring kauft niemand einfach so nebenbei. Der hohe Preis schützt nicht die Liebe, sondern zeigt den Ernst der Lage.
Dieser Gedanke erklärt auch, warum gerade unsere Behörden untergehen.
Auch ein Widerspruch war immer teuer
Wer sich gegen einen Behördenentscheid wehren wollte, musste dafür bezahlen. Ich vermute, selten mit einem Ring, eher mit Zeit und manchmal mit Geld, weil man sich einen Anwalt nehmen musste. Wer das auf sich nahm, meinte es meistens ernst oder hatte keine Wahl.
Seit wir im KI-Zeitalter sind, ist die Zeit fast auf null geschrumpft. Wissen braucht es auch keines mehr, und den teuren Anwalt kann man sich sparen.
Der Fall, der es auf den Punkt bringt
Erst vor Kurzem hat ein Typ den Weg ans Bundesgericht angetreten, weil er mit seinen Prämien nicht einverstanden war. Es ging um gut 600 Franken, die er seiner Krankenkasse schuldete, also um knapp fünfzig Döner. Das Dokument trug den romantischen Titel "Entwurf - Sachlich-starke Version". Der Absender hatte die Variantenbezeichnung des Chatbots stehen lassen und offenbar nie gelesen, was er da einreichte.
Das Bundesgericht hielt fest, die Eingabe sei offensichtlich mit sogenannter künstlicher Intelligenz verfasst und enthalte viele generische Aussagen. Es rügte den konturlosen Vorwurf und trat gar nicht erst darauf ein.
Und jetzt kommt der Teil, der mich am meisten beschäftigt. Im Urteil steht der Satz, auf die Erhebung von Gerichtskosten werde umständehalber verzichtet. Der ungelesene Text hat ihn am Ende also nichts gekostet. Lesen musste ihn das Gericht trotzdem.
Die Zahlen
Klaus Vogel, der Präsident des Schweizerischen Richterverbands, nennt KI-Texte ein ernstes Problem. Seine Begründung trifft den Kern: Heute kann jeder ohne Anwalt und praktisch ohne Kosten scheinbar perfekte Anträge einreichen. Auch die Basler Gerichte beobachten, dass Laien immer häufiger zur KI greifen. Gerade bei kleinen Streitigkeiten schreiben die Leute inzwischen extrem viel, und das Gericht muss auf jeden Punkt eingehen, selbst auf den sinnlosen.
Und es bleibt nicht bei den Gerichten:
- Ombudsstelle Baselland: 433 Beschwerden gegen die Verwaltung im Jahr 2025, zehn Prozent mehr als im Jahr davor. Sie beschäftigt sich neu mit KI-generierten Eingaben, die oft auf falschen Grundlagen beruhten und überhöhte Erwartungen erzeugten.
- Ombudsstelle der Stadt Zürich: Sprung von 1436 auf 1934 Beschwerden im selben Jahr, ein Plus von fast 35 Prozent. KI wird dort nicht als Grund genannt. Ich kann mir allerdings schwer vorstellen, dass sie damit nichts zu tun hat.
- Ombudsstelle der Krankenversicherungen: Statt einer knappen Schilderung des Falls kommen dort inzwischen mehrseitige rechtliche Würdigungen an, in denen Gesetzesartikel zitiert werden, die nicht einschlägig oder gar nicht mehr in Kraft sind.
Der Bankenombudsman Andreas Barfuss bringt es auf den Punkt: Die Texte seien sprachlich überraschend gut, aber argumentativ oft schwach.
In Deutschland sind die Zahlen noch deutlicher:
- Für 2026 rechnet man mit über 610'000 Einsprüchen gegen Bescheide beim Bürgergeld und bei der Grundsicherung, fünfzig Prozent mehr als 2022.
- Bei den Sozialgerichten in Nordrhein-Westfalen stiegen die Eilverfahren im Jahr 2025 um mehr als die Hälfte.
- Beim Datenschutz in Hessen verdoppelten sich die Eingaben innerhalb eines Jahres, bei den Fällen rund um die Schufa gab es dreimal so viele. Das Personal blieb gleich.
Richter berichten von riesigen Texten mit erfundenen Urteilen, die es gar nicht gibt. Die Kläger antworten dann ganz spektakulär: "Die KI sagt aber das und das." Der Grund für den Ansturm ist dabei banal: Chatbots raten den Menschen zur Beschwerde und schreiben den Text gleich selbst.
Warum die Behörde nicht einfach mitzieht
Gut, Behörden sind so oder so langsam, könnte man jetzt argumentieren. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Eine Seite kann ohne Ende Texte erzeugen, während die andere Seite alles prüfen muss.
Man könnte jetzt entgegenhalten, die Behörden sollen doch auch KI verwenden. Man glaubt es kaum, aber auch dort ist das KI-Zeitalter angekommen. Das löst das Problem nur nicht, denn die Entscheide müssen sehr oft zusätzlich von Hand geprüft werden. Dazu kommt bei uns ein Grundrecht: Jede Partei hat Anspruch auf rechtliches Gehör, also darauf, dass ihre Vorbringen tatsächlich zur Kenntnis genommen werden.
Richtig, das Problem wurde erkannt, Watson:
Der Bürger darf vollständig automatisieren, die Behörde nicht.
Auf den ersten Blick ist das unfair. Tatsächlich ist es ein Schutz für den Bürger. Ein Staat, der Massenentscheide per Knopfdruck verschickt, ist eine deutlich schlechtere Idee als ein Staat mit überlangen Bearbeitungszeiten, wobei es vermutlich darauf ankommt, wen du fragst.
Die andere Seite, die gerne unterschlagen wird
Was in diesen Diskussionen kaum auftaucht, ist die andere Seite. Über KI zu schimpfen ist ja inzwischen Usus.
Blicken wir noch einmal nach Deutschland: Mehr als ein Viertel der Bürgergeld-Widersprüche ist erfolgreich. Und bei der Baselbieter Ombudsstelle wurden 21 Prozent der Beschwerden gutgeheissen, weitere 16 Prozent teilweise. Wenn jeder vierte durchgeht, dann glaube ich nicht, dass KI das Problem war. Für mich sieht es eher so aus, als hätte es diese Fehler schon vorher gegeben und als kämen sie erst jetzt an die Oberfläche. Früher fehlte den Leuten schlicht das Wissen oder das Geld, um gegen Entscheide vorzugehen.
Ich würde deshalb nicht pathetisch werden und den Untergang des Staates ausrufen. Es ist eher das erste Mal, dass theoretisch jeder Bürger überhaupt mitspielen kann.
Beides stimmt also gleichzeitig: Das Kostensignal hat funktioniert, und es war trotzdem ungerecht.
Was jetzt hilft
Die Frage ist: Wie lösen wir dieses Problem? Zugegeben, die eine perfekte Lösung habe ich nicht, und wahrscheinlich gibt es auch keine hundertprozentige Antwort. Solche Eingaben einfach zu verbieten, ist auf keinen Fall der richtige Weg: Damit bekämpft man am Ende nur das Symptom. Wir haben ja oben gesehen, dass die Eingaben durchaus Erfolg haben.
Wenn beides gleichzeitig stimmt, muss die Lösung auch beides können: den Lärm filtern und trotzdem alle mitspielen lassen. Hier drei Ideen, die man unter Umständen umsetzen könnte.
Vollständige Bescheide
Man gibt dem Bürger nicht nur den Bescheid, sondern zusätzlich die Unterlagen, aus denen hervorgeht, wie dieser Bescheid überhaupt entstanden ist. Ein Problem ist meiner Meinung nach nämlich, dass die KI des Bürgers rät. Sie spielt mehrere Eventualitäten durch und baut daraus einen Harry-Potter-Roman. Genau das frisst extrem viel Zeit.
Die Lösung ist simpel: Man liefert die Logik gleich mit. Jeder Bescheid geht zusätzlich als saubere Datei raus, mit jeder einzelnen Position und dem Rechenweg dazu, samt Paragraf. Dann prüft die KI, statt Märchen zu erfinden. Und ich bin mir sicher, die Eingaben werden dadurch kürzer. Keine perfekte Lösung, aber besser als die aktuelle.
Der Bot, der abrät
Was ist, wenn die Behörde den Bürgern selbst einen KI-Bot zur Verfügung stellt? Einen, der auf ihren eigenen Entscheiden trainiert ist und der in ihren Unterlagen nachschlagen kann, statt frei zu fabulieren. Er kürzt das Schreiben auf das Wesentliche und liefert den Rechenweg gleich mit. Danach gibt er eine Quote aus: Ihre Einsprache hat nach unseren bisherigen Entscheiden eine Erfolgschance von fünfzig Prozent.
Der Job eines Anwalts besteht ja auch darin, von etwas abzuraten. Und weit hergeholt ist der Gedanke ohnehin nicht: Die Sozialversicherungen müssen ihre Versicherten schon heute kostenlos beraten, und zwar ausgerechnet die Stelle, mit der man später streitet. Das steht seit Jahren im Gesetz, es hat nur nie jemand digital eingelöst.
Zwei Dinge muss man dabei richtig machen.
Erstens ist die Quote eine Information und keine Empfehlung. Bei den Bürgergeld-Widersprüchen gewinnt heute jeder vierte. Ein Bot, der bei zwanzig Prozent sagt "lassen Sie es lieber", rät also in einem Bereich ab, in dem massenhaft Leute Recht bekommen. Die Zahl gehört deshalb mit einem Vergleichswert auf den Tisch, und daneben der Satz, dass man trotzdem einreichen kann.
Zweitens könnte man einwenden, die Behörde bewerte hier gegen sich selbst. Das ist heikel, aber das Recht kennt die Antwort schon: Wer als Behörde falsch berät, haftet dafür. Und die Quote bindet die Behörde gleich mit. Wer seinem Bürger vierzig Prozent anzeigt, kann dieselbe Eingabe hinterher schlecht als offensichtlich sinnlos abtun.
Ein Verlobungsring mit Rückgaberecht
Lasst uns zum Ring zurückkommen. Der Witz an der Sache: De Beers wollte ausdrücklich, dass er nie zurückgeht. Die Steine sollten ein Gefühl bekommen, das den Weiterverkauf verhindert. Für immer hiess vor allem: bloss nie wieder hergeben.
Machen wir also das Gegenteil. Das Prinzip kennt jeder, der schon einmal eine Harasse zurückgebracht hat: das Depot. Wer eine Einsprache einreicht, hinterlegt einen kleinen Betrag, sagen wir vier Döner. War die Eingabe auch nur in einem Punkt vertretbar, kommt das Geld zurück. Es geht dabei ausdrücklich nicht darum, ob man am Ende gewinnt, sondern nur darum, ob die Sache von vornherein sinnlos war. Wer es ernst meint, zahlt also nichts. Hinlegen musst du es trotzdem erst einmal, und genau deshalb überlegst du es dir zweimal. Man muss dafür nicht reich sein, nur überzeugt.
Und was ist mit denen, die keine vier Döner haben? Die Lösung liegt in den Akten der Behörde selbst: Sie weiss längst, wer Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe bezieht. Für diese Leute entfällt das Depot automatisch, ohne Gesuch und ohne ein weiteres Formular.
Was am Ende bleibt
Die Diamantindustrie hat uns beigebracht, dass ein Versprechen etwas kosten muss, damit man es ernst nimmt. Für Verlobungen ist das sicher nicht verkehrt, auch wenn De Beers eher eine Geldmaschine war als ein romantischer Ratgeber. Für den Zugang zum Recht ist es eine schlechte Regel, weil es dann darauf ankommt, wie viel du dir leisten kannst.
Dass das jetzt oft wegfällt, ist eine gute Nachricht. Dass darunter unsere Behörden leiden, die so oder so langsam sind, eher eine schlechte.
Wir müssen das System in meinen Augen neu denken und kreative Lösungen vorschlagen.